Ungern erinnern wir uns an Anfang Juni 2024, als das Hochwasser insbesondere den westlichen und südlichen Landkreis Freising schwer getroffen haben. Die entstandenen Schäden und nicht unerheblichen negativen Auswirkungen für die Umwelt können erst in einigen Jahren abschließend eingeschätzt werden. Gerade die Bekämpfung oder spätere Beseitigung von ausgetretenen Heizstoffen haben die Einsatzkräfte vor erhebliche Herausforderungen gestellt und die ohnehin schon prekäre Lage zusätzlich verschärft.
Die ausgetretenen Heizstoffe stammten meist aus nicht an Hochwasserlagen angepasst errichteten bzw. unzureichend gesicherten Öltanks und Lagerstätten. Das Landratsamt Freising weist daher auf Folgendes hin: Heizölverbraucheranlagen, die vor dem 5. Januar 2018 installiert wurden, dürfen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nur betrieben werden, wenn sie entsprechend den rechtlichen Vorschriften bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet wurden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. In sogenannten Risikogebieten haben die Eigentümer dafür noch bis zum 5. Januar 2033 Zeit. Werden wesentliche Bereiche einer Anlage verändert, sind sie bereits zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten.
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist dem Grunde nach verboten. Eine Ausnahme ist möglich, wenn keine anderen, weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Anlage hochwassersicher errichtet wird. Ähnlich verhält es sich bei Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten.
Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (wie z.B. Biogasanlagen oder Güllegruben) dürfen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten nur errichtet und betrieben werden, wenn sie hochwasserangepasst gebaut sind. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf unserer Homepage unter https://lrafs.de/heizoel zu finden. V
Vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete können unter https://lrafs.de/ueberschwemmung abgerufen werden.
Risikogebiete sind auf dem Internetauftritt des „UmweltAtlas Bayern“ zu sehen.
Rückfragen können per E-Mail an umweltamt[at]kreis-fs.de an das Fachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Freising gerichtet werden.